Montag, 6. Juni 2011

Die negierte Urheberschaft oder der verschwundene Autor

Die von mir als BICC-Occasional Paper veröffentlichte Untersuchung der Bildberichterstattung der beiden großen deutschen Tageszeitungen Frankfurter Allgemeine Zeitung und Süddeutsche Zeitung über den Gaza-Krieg brachte auch einige interessante Ergebnisse bezüglich des Umgangs der beiden Medien mit Bildquellen und Agentur-Bildern zum Vorschein, die bisher nicht ausführlich vorgestellt wurden. Wie diese aus einer foto-theoretischen Perspektive sowie vor dem Hintergrund einer politischen Auseinandersetzung über den Konflikt zu interpretieren sind, wird der folgende Artikel aufzeigen, der unter anderem auf Überlegungen von Ariella Azoulay zum Thema fußt.


Der 22 Tage dauernde Gaza-Krieg war ein Ereignis, welches sehr prominent in den deutschen Massenmedien vertreten war. Dabei spielten Bilder in der Berichterstattung eine zentrale Rolle. Zwischen dem 27. Dezember 2008 und dem 19. Januar 2009 wurden in der FAZ 34 und in der SZ 67 Bilder zum Thema Gaza-Krieg publiziert. Besonders interessant ist es dabei, die Herkunft der Bilder genauer zu untersuchen. Dabei zeigte sich, dass bei der FAZ 88% der Bilder von den vier großen Agenturen AFP, AP, DPA und Reuters stammten, bei der SZ 74% der Bilder. Während bei der FAZ kein einziges Bild eines freien Fotografen veröffentlicht wurde, machten diese bei der SZ immerhin 6% der Bilder aus, wobei alle diese Bilder von einer Fotografin stammten.

Was sich hier zuvorderst zeigt, ist die große Dominanz der Bilderdienste der Nachrichtenagenturen, was die tagtägliche News-Photography angeht. In diesem Markt haben freie Fotografen oder kleine Fotografen-Agenturen kaum eine Chance und können nicht mit dem weitverzweigten Netzwerk der Nachrichtenagenturen konkurrieren. Hier sind Parallelen zum allgemeinen Nachrichtenmarkt in der Auslandsberichterstattung zu finden, der eine ähnliche Dominanz der Nachrichtenagenturen aufweist.

Das eigentlich interessante an den veröffentlichten Bildern in der FAZ und der SZ ist jedoch die (Nicht-) Veröffentlichung der Fotografennamen als Hinweis auf die Autorenschaft des Bildes. Nur bei 7% der in den untersuchten Medien zum Thema Gaza-Krieg veröffentlichten Bildern wird der Fotografenname angegeben. Und dies nur in der SZ. Bei allen Bildern der Nachrichtenagenturen ist als Quelle ausschließlich der Name der Agenturen (z.B. AP, AFP, ...) angegeben. Der Fotografenname wird bei keiner der großen Agenturen mit abgedruckt und ist nur bei zwei Bildern kleinerer Agenturen zu finden. Was der Hintergrund dieses Aspekts ist, ob es an der Vermarktungspolitik der Agenturen oder der Veröffentlichungspraxis der Medien liegt, darüber kann an dieser Stelle nur spekuliert werden und ist auch nicht die zentrale Fragestellung des Artikels. Der Fokus soll hier auf der Frage liegen, welche Implikationen die Nicht-Veröffentlichung des Fotografennamens haben kann.

Zuerst ist festzustellen, dass die ausschließliche Benennung der Bilder mit dem Agenturnamen diese entpersonalisiert. Sie wurden scheinbar nicht mehr von einer Person aufgenommen, sondern stehen stellvertretend für eine Agentur. Damit wird eine personale Autorenschaft, deren Charakteristik vor allem in der Subjektivität des fotografischen Akts liegt negiert und das Bild zu einem reinen Träger vermeintlich „neutraler“ Informationen. Agenturen gelten gemeinhin als neutrale übergeordnete Referenzgrößen. Dabei ist das Bild an sich natürlich genau davon weit entfernt. Aber dies ist eine der möglichen Konsequenzen aus der Lektüre der Bildquelle.

Darüber hinaus entsteht über diese Veröffentlichungspraxis ein sehr starkes Branding der Agenturen, in dem die Fotografen als Mitarbeiter hinter dem Markennamen zurückstehen, was für die Agenturen als vorteilhaft anzusehen ist. So wird die schwache Position der Agentur-Fotografen und insbesondere der lokalen Stringer verstärkt, die sich in der Abgabe aller Bildrechte zeigt. Dabei sind die Bilder für die Nachrichtenagenturen vor allem ein kommerzielles Produkt. Sie sind eine Ware auf dem globalen Bildermarkt, in dem die genannten Agenturen die größten Konkurrenten sind und um die wichtigsten Abnehmer konkurrieren. Dabei ist der Nahostkonflikt als zyklisches Nachrichtenzentrum ein sicherer Garant für Bilder und Ereignisse, welche in den Redaktionen internationaler Nachrichtenmedien nachgefragt werden.

Für den Betrachter ist aus dem Agenturkürzel nicht ersichtlich, ob es sich bei dem dahinterstehenden Fotografen bzw. Autor um einen Israeli, einen Palästinenser oder einen internationalen Fotografen handelt. Dies mag in vielen Situationen auch gleichgültig sein. Nichts desto trotz hält es dem Betrachter jedoch entscheidende Informationen über den Entstehungskontext vor. Ob Fotos aus bestimmten Regionen immer vom gleichen Fotografen stammen oder ob ein bestimmtes Bild nur möglich war, weil ein israelischer Fotograf aufgrund seiner Nationalität Zugang zu israelischen Armee-Einheiten hatte und dort „embedded“ war oder ein palästinensischer Fotograf nah an die Hamas herankam: diese und ähnliche Fragen, können nicht beantwortet werden. So bleibt der Einblick in den (medien-) politischen Kontext des Krieges verwehrt. Für den kompletten Zeitraum des Gaza-Krieges war beispielsweise der Gazastreifen für internationale wie israelische Fotografen und Journalisten tabu. Dies heißt also, dass alle Bilder die uns aus dem Gazastreifen erreichten, von palästinensischen Stringern, den lokalen Angestellten der internationalen Agenturen produziert wurden. Das bewusste Verschweigen dieser Information durch die Nichtnennung der Autoren kann zum einen heißen, dass dies bewusst nicht transparent gemacht wird um nicht der Frage nachgehen zu müssen, ob die Bilder aus der Region biased oder unbiased sind. Zum anderen kann hinter der Nichtnennung der Autoren das Verschweigen des Eingeständnisses stehen, das palästinensische Fotografen aus der Region hochwertige Produkte liefern und nicht hinter internationalen Fotografen zurückstehen müssen.

Ariella Azoulay beschreibt in ihrem Buch „The civil contract of photography“, dass zur Fotografie immer drei Element gehören: der Fotograf, der Fotografierte und der Betrachter (Azoulay 2008). Im Moment der Aufnahme wird zwischen dem Fotografen und dem Fotografierten ein von ihr als solcher bezeichneter „civil contract“ geschlossen, der in diesem Moment auch impliziert, dass es irgendwo einen Betrachter gibt. Dieser Vertrag ist jedoch nicht als schriftliches Dokument sondern als unausgesprochene Übereinkunft zu sehen, zumindest was den Fotojournalismus angeht. Für diese Übereinkunft ist also die persönliche Begegnung und Interaktion zwischen dem Fotografen und dem Fotografierten von entscheidender Bedeutung. Durch die Negierung der Autorenschaft wird diese Dimension verschwiegen, da die Übereinkunft eben nicht zwischen dem Fotografierten und der Agentur geschlossen wurde. Die Agentur ist der Mittler, welcher das Produkt vermarktet, nicht mehr und nicht weniger.

Ein Blick in Fachportale im Internet der fotojournalistischen Berufsverbände, wie beispielsweise dem Bildjournalistenblog des DJV (http://bildjournalisten.djv-online.de/) zeigt, dass dies auch dort ein wichtiges Thema ist. So wird in einem Artikel des DJV darauf verwiesen, dass die Nicht-Nennung des Fotografennamens und die ausschließliche Angabe des Agenturnamens einen klaren Verstoß gegen § 13 Urheberrechtsgesetz darstellen (DJV 2011). Die großen deutschen Tageszeitungen scheint dies jedoch nicht zu stören. Die jährliche Untersuchung der DJV zu diesem Thema brachte zum Vorschein, dass nur die FAZ in nur 28,57% der Fälle, die SZ in nur 23,61% der Fälle den richtigen Autor unter die veröffentlichten Pressefotografien setzen (DJV 2010). Umso wichtiger erscheint es, diesem Thema verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen und es bezüglich der (medien-) politischen Implikationen, wie hier am Beispiel des Gaza-Krieges, zu diskutieren.



Quelle der in der FAZ und SZ zum Thema Gaza-Krieg zwischen dem 27.12.2008 und dem 19.01.2009 veröffentlichten Pressefotografien


FAZ
SZ
Reuters*
14 (41%)
14 (21%)
AP*
10 (29%)
15 (22%)
AFP*
5 (9%)
10 (15%)
Getty Images*

4 (6%)
DPA*
3 (9%)
11 (16%)
Polaris/Laif*
1 (3%)

Bloomberg*
1 (3%)

UPI/Laif*

1 (1,5%)
Laif*

3 (4,5%)
Katharina Eglau

3 (4,5 %)
Magnum/Agentur Focus*

1 (1,5%)
Gil Yohanan

1 (1,5%)
Jarrar/Apollo/Rapport/Laif

1 (1,5%)
DDP*

1(1,5%)
Face to Face*

1(1,5%)
Jonas Bendiksen/Magnum Photos/Agentur Focus

1(1,5%)
Gesamt
34
67
* Ohne Nennung des Fotografennamens
Quelle: Koltermann 2010


Literatur:

  • Azoulay, Ariella (2008): The civil contract of photography, New York/Cambridge: Zone Books.
  • DJV (2011): Fotografen haben Namen - DJV führt am 14. April Aktion zur Nennung von Urhebern durch, http://bildjournalisten.djv-online.de/?p=534 , Abgerufen am 6. Juni 2011.
  • DJV (2010): Fotografen haben Namen: WELT KOMPAKT siegt, die Ergebnisse en detail, URL: http://bildjournalisten.djv-online.de/?p=505, Abgerufen am 6. Juni 2011. 
  • Koltermann, Felix (2010): Der Gaza-Krieg im Bild, BICC-Occasional Paper, Bonn: BICC.

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen